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   OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 W 20/05   

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https://dejure.org/2005,40829
OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 W 20/05 (https://dejure.org/2005,40829)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.03.2005 - 3 W 20/05 (https://dejure.org/2005,40829)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. März 2005 - 3 W 20/05 (https://dejure.org/2005,40829)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 43 Abs 1 GKG
    Streitwert: Außergerichtliche Anwaltskosten als streitwertneutrale Nebenforderungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert: Außergerichtliche Anwaltskosten als streitwertneutrale Nebenforderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Naumburg, 01.03.2000 - 12 U 63/98

    Aufrechnung von Schadensersatzansprüchen des Bauherrn

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 W 20/05
    Zutreffend ist ferner, daß die Differenztheorie nach der Schuldrechtsreform auch dann angewendet wird, wenn - wie hier - die Werkleistung nicht zurückgewiesen wurde, sowie auch für die Geltendmachung von Ansprüchen, die nach dem früheren Recht als entfernte Mangelfolgeschäden betrachtet wurden (vgl. OLG Naumburg, BauR 2001, 1615 und der diese Entscheidung bestätigende Beschluß des BGH vom 5.4.2001 - VII ZR 161/00, teilweise abgedruckt in BauR 2001, 1616; OLG Düsseldorf, NZBau 2002, 674 = NJW-RR 2002, 1535; OLG Oldenburg NZBau 2003, 439).
  • BGH, 25.03.1998 - VIII ZR 298/97

    Berücksichtigung von Vorfälligkeitszinsen bei der Wertberechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 W 20/05
    Nebenforderungen in diesem Sinn sind solche Forderungen, die neben dem Hauptanspruch geltend gemacht werden, aus dem sie erwachsen und von dessen Bestehen sie abhängig sind (vgl. BGH, NJW 1998, 2060; Thomas-Putzo, ZPO, § 4 Rn. 8).
  • OLG Oldenburg, 25.02.2003 - 2 U 232/02

    Vorbehaltsurteil bei konnexen Gegenforderungen nach § 302 Zivilprozessordnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 W 20/05
    Zutreffend ist ferner, daß die Differenztheorie nach der Schuldrechtsreform auch dann angewendet wird, wenn - wie hier - die Werkleistung nicht zurückgewiesen wurde, sowie auch für die Geltendmachung von Ansprüchen, die nach dem früheren Recht als entfernte Mangelfolgeschäden betrachtet wurden (vgl. OLG Naumburg, BauR 2001, 1615 und der diese Entscheidung bestätigende Beschluß des BGH vom 5.4.2001 - VII ZR 161/00, teilweise abgedruckt in BauR 2001, 1616; OLG Düsseldorf, NZBau 2002, 674 = NJW-RR 2002, 1535; OLG Oldenburg NZBau 2003, 439).
  • BGH, 05.06.1991 - VIII ZR 168/90

    Anwendung der Differenztheorie auf Sukzessivlieferungsverträge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 W 20/05
    Es handelt sich hierbei um einen einheitlichen Vorgang, bei dem unselbständige Rechnungsposten bewertet und angerechnet werden; um eine solche Verrechnung zu ermöglichen, ist eine Aufrechnung nicht erforderlich (vgl. RGZ 141, 259 (261 f); BGHZ 70, 240 (245) = NJW 1978, 814; BGHZ 87, 156 (158 f) = NJW 1983, 1605; BGH, NJW 1991, 2699; Palandt-Heinrichs, BGB, § 281 Rn. 18 ff; § 387 Rn.2).
  • BGH, 13.12.2001 - VII ZR 148/01

    Berufungsbeschwer bei Prozeßaufrechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 W 20/05
    Abgesehen von der Relevanz der Frage bei Vereinbarung eines Aufrechnungsverbots ist deshalb gerade auch für die Streitwertfestsetzung anerkannt, daß die Verrechnung von Rechnungsposten im Rahmen einer solchen vertraglichen Abrechnung keine Aufrechnung ist und es sich folglich nicht streitwerterhöhend auswirkt, wenn einzelne Verrechnungsposten hilfsweise geltend gemacht werden und über diese entschieden werden muß (vgl. BGH, NJW 1992, 317; BGH, NJW-RR 2000, 285; BGH, NJW 2002, 900 = BauR 2002, 664).
  • BGH, 30.09.1999 - VII ZR 457/98

    Abgrenzung der Hilfsaufrechnung von der Verrechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 W 20/05
    Abgesehen von der Relevanz der Frage bei Vereinbarung eines Aufrechnungsverbots ist deshalb gerade auch für die Streitwertfestsetzung anerkannt, daß die Verrechnung von Rechnungsposten im Rahmen einer solchen vertraglichen Abrechnung keine Aufrechnung ist und es sich folglich nicht streitwerterhöhend auswirkt, wenn einzelne Verrechnungsposten hilfsweise geltend gemacht werden und über diese entschieden werden muß (vgl. BGH, NJW 1992, 317; BGH, NJW-RR 2000, 285; BGH, NJW 2002, 900 = BauR 2002, 664).
  • BGH, 05.04.2001 - VII ZR 161/00

    Teilabnahme im Architektenvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 W 20/05
    Zutreffend ist ferner, daß die Differenztheorie nach der Schuldrechtsreform auch dann angewendet wird, wenn - wie hier - die Werkleistung nicht zurückgewiesen wurde, sowie auch für die Geltendmachung von Ansprüchen, die nach dem früheren Recht als entfernte Mangelfolgeschäden betrachtet wurden (vgl. OLG Naumburg, BauR 2001, 1615 und der diese Entscheidung bestätigende Beschluß des BGH vom 5.4.2001 - VII ZR 161/00, teilweise abgedruckt in BauR 2001, 1616; OLG Düsseldorf, NZBau 2002, 674 = NJW-RR 2002, 1535; OLG Oldenburg NZBau 2003, 439).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2002 - 5 U 61/01

    Anspruch auf Werklohn aus Pauschalvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 W 20/05
    Zutreffend ist ferner, daß die Differenztheorie nach der Schuldrechtsreform auch dann angewendet wird, wenn - wie hier - die Werkleistung nicht zurückgewiesen wurde, sowie auch für die Geltendmachung von Ansprüchen, die nach dem früheren Recht als entfernte Mangelfolgeschäden betrachtet wurden (vgl. OLG Naumburg, BauR 2001, 1615 und der diese Entscheidung bestätigende Beschluß des BGH vom 5.4.2001 - VII ZR 161/00, teilweise abgedruckt in BauR 2001, 1616; OLG Düsseldorf, NZBau 2002, 674 = NJW-RR 2002, 1535; OLG Oldenburg NZBau 2003, 439).
  • BGH, 25.03.1983 - V ZR 168/81

    Hinterlegung beim Notar und Vertragserfüllung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 W 20/05
    Es handelt sich hierbei um einen einheitlichen Vorgang, bei dem unselbständige Rechnungsposten bewertet und angerechnet werden; um eine solche Verrechnung zu ermöglichen, ist eine Aufrechnung nicht erforderlich (vgl. RGZ 141, 259 (261 f); BGHZ 70, 240 (245) = NJW 1978, 814; BGHZ 87, 156 (158 f) = NJW 1983, 1605; BGH, NJW 1991, 2699; Palandt-Heinrichs, BGB, § 281 Rn. 18 ff; § 387 Rn.2).
  • BGH, 19.01.1978 - VII ZR 175/75

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen schuldhafter Verletzung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 W 20/05
    Es handelt sich hierbei um einen einheitlichen Vorgang, bei dem unselbständige Rechnungsposten bewertet und angerechnet werden; um eine solche Verrechnung zu ermöglichen, ist eine Aufrechnung nicht erforderlich (vgl. RGZ 141, 259 (261 f); BGHZ 70, 240 (245) = NJW 1978, 814; BGHZ 87, 156 (158 f) = NJW 1983, 1605; BGH, NJW 1991, 2699; Palandt-Heinrichs, BGB, § 281 Rn. 18 ff; § 387 Rn.2).
  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 125/91

    Berufungsgericht - Beschwererhöhung - Rechnungsposten - Gegenforderung -

  • RG, 22.05.1933 - VI 70/33

    1. Kann der Verkäufer im Falle des § 326 BGB. neben Schadensersatz wegen

  • OLG Celle, 05.11.2012 - 13 W 79/12

    Qualifizierung des Anspruchs auf Erstattung vorprozessual entstandener

    Wird der materiell-rechtliche Kostenerstattungsanspruch neben der Hauptforderung, aus der er sich - wie hier - herleitet, geltend gemacht, ist er von dem Bestehen der Hauptforderung abhängig, so dass es sich bei den zur Durchsetzung eines Anspruchs vorprozessual aufgewendeten und unter dem Gesichtspunkt des materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch geltend gemachten Geschäftsgebühren um Nebenforderungen im Sinne von §§ 4 ZPO, 43 GKG handelt, solange die Hauptsache Gegenstand des Rechtsstreits ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - X ZB 7/06, Rn. 7; Beschluss vom 9. Februar 2012 - I ZR 142/11, juris Rn. 5; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. März 2005 - 3 W 20/05, juris Rn. 15; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6. März 2006 - 12 W 18/06, juris Rn. 2; OLG München, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 23 W 2914/06, juris Rn. 1; Gehle in Prütting/Gehrlein, ZPO, 4. Aufl., § 4 Rn. 24).
  • LG Coburg, 17.04.2007 - 33 S 18/07
    Soweit die dem späteren Prozessbevollmächtigten des Klägers entstandene Geschäftsgebühr ( RVG-Vergütungsverzeichnis Nr. 2400 a.F.) nicht auf die Verfahrensgebühr ( RVG -Vergütungsverzeichnis Nr. 3100) angerechnet wird, liegt eine Nebenforderung i.S.v. § 4 ZPO vor, welche den Streitwert nicht erhöht (Zöller/Herget, ZPO, 26. Auflage, Rdnr. 13 zu § 4; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 16.03.2005, 3 W 20/05 , AGS 2006, 251; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.03.2006, 12 W 18/06 , AGS 2006, 453; LG Berlin, Beschluss vom 09.05.2005, 5 O 162/05 , AGS 2006, 86).
  • VG Köln, 21.07.2022 - 4 K 4784/21
    vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 8 B 1144/17 -, juris, Rn. 45; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. März 2005 - 3 W 20/05 -, juris, Rn. 15.
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